Regelwerk für die Buchung und Miete der „Amelkowo” Bungalows
Wir hoffen, dass die Einhaltung der unten angegebenen Punkte die Ruhe und Sicherheit unserer Gäste garantieren wird.
1. Allgemeine Bestimmungen
1.    Das vorliegende Regelwerk bestimmt die Bedingungen, zu denen die Reisebuchung und Miete von Bungalows erfolgen kann. Eine Reisebuchung bedeutet Anerkennung von Bestimmungen dieses Regelwerkes.  Zum Zeitpunkt der Buchung (Einzahlung von 30% des Aufenthaltspreises) wird ein Mietvertrag als abgeschlossen betrachtet.
2. Buchung und Vorauszahlung
1.    Eine vereinbarte vorläufige Buchung (telefonische oder per E-Mail) soll durch Einzahlung des im Punkt 1 erwähnten Betrags auf die Kontonummer 47 1140 2004 0000 3702 7502 3468 innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden (entscheidend ist das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers). Erfolgt keine Einzahlung innerhalb des oben genannten Zeitraums, so wird die vorläufige Buchung storniert.
2.    Durch die Buchungsvornahme erklärt sich der Mieter einverstanden mit Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten ausschließlich zwecks Umsetzung der Buchung und Registrierung gemäß Regelungen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten vom 29.08.1997. Dem Buchenden steht das Recht zur Einsicht in seine personenbezogenen Daten und deren Aktualisierung zu.
3.    Die Einzahlung des Vorschusses bedeutet die Annahme des gegenständlichen Mietregelwerkes.  
4.    Voller Aufenthaltskosten für den Aufenthalt soll vom Mieter am Anreisetag beglichen werden.
5.    Der Mieter ist zur Begleichung des restlichen Betrages am Anreisetag bei der Schlüsselabnahme verpflichtet.
6.    Bei der Aufenthaltsverkürzung durch den Mieter wird der Betrag für den von ihm nicht genutzten Zeitraum nicht zurückerstattet. Am Anreisetag wird auch eine Kaution eingezahlt (für die eventuellen Beschädigungen), die am Abreisetag zurückgegeben wird.
7.    Bei der Buchungsänderung in Bezug auf den Aufenthaltszeitraum durch den Mieter, oder beim vollen Verzicht auf den Aufenthalt aus den von uns unabhängigen Gründen, wird der Vorschuss nicht zurückerstattet.
8.    Im Falle der Anreise mit einem Hund kann der Kautionsbetrag für die eventuellen Beschädigungen höher sein.
3. Übernähme des Bungalows
1. Die Bungalows stehen ab 15:00 Uhr (Ankunft) am Anreisetag und bis 11:00 Uhr am Abreisetag (Abfahrt) zur Verfügung.
2. Ist die Uhrzeit der Ankunft anders als die im Punkt 1 angegebene Uhrzeit, so ist der Mieter verpflichtet zur Mitteilung dieser Information an den Besitzer oder die für die Schlüsselübergabe zuständige Person spätestens einen Tag vor seiner Anreise.
3.  Falls die Anzahl von Benutzern des Bungalows höher ist als diejenige, die im Anmeldungsblatt vermerkt wurde (ohne Einverständnis und Wissen des Besitzers oder einer beauftragten Person), behält sich der Besitzer das Recht zur Anrechnung zusätzlicher Gebühr oder sogar zur Annahmeverweigerung der überzähligen Personen vor.
4. Nach seiner Ankunft, jedoch noch vor der Einziehung ist der Mieter verpflichtet, den Bungalow zu übernehmen, d.h. die Möblierung, Fenster, Geschirrspüler, Duschkabine und sonstige im Bungalow enthaltene Anlagen zu prüfen.
5. Eventuelle Anmerkungen zu Beschädigungen sollten dem Besitzer sofort gemeldet werden.
6. Der Mieter haftet für alle im Bungalow während seines Aufenthalts infolge nicht ordnungsgemäßer Nutzung entstandenen Schäden und erklärt sich einverstanden für die Reparatur von Beschädigungen, Mängelersatz in der Ausstattung oder Ausfallbeseitigung auf seine Kosten.
4.   Nutzung des Bungalows
1.    Rauchen ist im ganzen Bungalow streng verboten. In Bezug auf die Brandschutzanforderungen werden jegliche Rauchversuche im Bungalow sofortige Auflösung des Mietvertrags.
2.    Parken der Fahrzeuge ist nur an dem dazu speziell bestimmten Ort, oder an anderem vom Besitzer genannten Ort zulässig.
3.    Verstößt der Mieter erheblich gegen den Frieden und/oder Güter der Nachbarn, behält sich der Besitzer das Recht vor, dem Mieter den Aufenthalt im Bungalow zu kündigen.
4.    In Bezug auf die Brandschutzanforderungen wird der Gebrauch von jeglichen elektrisch– oder gasbetriebenen Geräten oder Anlagen verboten, die nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören und eine Brandgefahr hervorrufen könnten.  Das Mitnehmen von leicht brennbaren, übel riechenden Materialien sowie Sprengstoffe  in den Bungalow ist verboten.
5.    Der Mieter ist nicht berechtigt, etwaige Reparaturen oder andere Aufwände im Bungalow ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Erholungszentrumbesitzers vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Erholungszentrumbesitzer umgehend die Notwendigkeit der Vornahme von Reparaturen oder Aufwänden zu melden.
6.    Der Besitzer haftet nicht für die vorläufigen Unannehmlichkeiten, die durch unabhängige Lieferanten verursacht wurden, z.B. vorläufiger Wasser-, Stromausfall.
7.    Wir akzeptieren Haustiere unter Voraussetzung vorheriger Meldung dieser Tatsache während der Buchungsvornahme, sowie unter Voraussetzung, dass sie die in der Nähe wohnenden Personen nicht stören werden. Alle durch die Tiere verursachten Schäden werden vom Mieter getragen. Hunde dürfen sich auf dem Gebiet des Erholungszentrums nur an der Leine und im Maulkorb und begleitet von ihren Eigentümern bewegen.
8.    Das für die Streitigkeiten zwischen dem Besitzer und dem Mieter anwendbare Recht ist das polnische Recht. Etwaige Streitigkeiten werden gütlich geschlichtet. Bei Meinungsverschiedenheiten werden sie durch das zuständige Gericht für den Sitz des Besitzers entschieden.